Bear-Lock – Wegfahrsperren

Sorgenfrei vor Autodiebstahl mit mechanischen Wegfahrsperren.

Die mechanischen Gangschaltungssperren sind Diebstahlsicherungen, die das Schalten und somit das Fortbewegen des Fahrzeuges verhindern. Sie blockieren das Schalten im eingelegten Rückwärtsgang (manuelles Getriebe) oder in eingelegter Parkposition (Automatikgetriebe), sodass andere Gänge bzw. Wählstufen zum Losfahren nicht eingelegt werden können. Sie werden fest unter/hinter der Mittelkonsole mittels Abreiß-Schrauben bzw. -Muttern an vorhandene Punkte der Karosserie des Fahrzeuges befestigt, sodass Änderungen am Fahrzeug selbst nicht vorgenommen werden müssen.

Ihre Vorteile
  • rein mechanische Wegfahrsperren
  • sperren Rückwärtsgang bzw. Parkposition
  • nachrüstbar unter/hinter Mittelkonsole
  • Aktivierung mit 2 Fingern innerhalb 1 Sekunde
  • sicher mittels Abreiß-Schrauben bzw. -Muttern
  • gehärteter Stahl & pulverbeschichtet
  • gekapselte Sicherheitsschlösser
  • wartungsfrei & stromunabhängig
  • TÜV-geprüft, keine Eintragung in die Papiere
  • gesichert gegen Vibrationen, Schlagmethode, Aufbohren, Ziehen & Vereisen
  • 5 Jahre Garantie

 

Für folgende Modelle sind Bear-Lock Wegfahrsperren verfügbar:
(Weitere Modelle auf Anfrage)
Amarok 2H Manuell
Caddy 4 Manuell
Amarok 2H Automatik
Caddy 4 Automatik    
T5 Manuell
T5 Automatik breite Konsole    
T5 Automatik schmale Konsole
T6 Manuell
T6 Automatik
T6.1 Manuell
T6.1 Automatik
Passat B8                        Manuell
Passat B8 Automatik
Tiguan MQB Manuell
Tiguan MQB Automatik

Weitere Informationen im Produktflyer

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(*) Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.
(**) Preisvorteil bei Barzahlung gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für ein vergleichbar ausgestattetes Neufahrzeug.

EINE GESELLSCHAFT DER

VGRD Gruppe

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