1 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Leasingvertrag nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle. Bonität vorausgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.volkswagenbank.de und bei uns. Diese Aktion ist stückzahlmäßig begrenzt. Alle Werte inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Angebot ist inklusive Auslieferungskosten in der Autostadt Wolfsburg und zzgl. Zulassungskosten. Das Angebot ist gültig bis zum 31.12.2023. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
2 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot gilt nur für Gewerbetreibende. Bonität vorausgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.volkswagenleasing.de und bei uns. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Alle Preise verstehen sich rein netto. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Angebote gültig, solange der Vorrat reicht oder bis 31.12.2023.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
3 Mit Stand vom 01.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind bis zum 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Ab dem 01.09.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen reduziert. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/in zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Bei Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs verbunden mit dessen Zulassung und Antragsstellung beim BAFA im Jahr 2023 beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Bei Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Umweltbonus für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 45.000 Euro 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro). Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie finden die entsprechenden Positionen auf der Rechnung ausgewiesen. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Die Gewährung des Umweltbonus endet spätestens am 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.bafa.de.